Im Trauerfall

Besonnen Handeln

Viele Menschen fühlen sich bei einem Sterbe­fall zutiefst verun­si­chert. Was soll und muss ich jetzt tun? Was darf ich tun? Was hilft mir weiter? Was würde ich später bedauern?

Ablauf

Im Trauerfall

1

Bewahren Sie zunächst Ruhe.

Tritt der Tod erwartet zu Hause ein, verstän­digen Sie zunächst Ihren Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, wählen Sie die Nummer des ärztli­chen Bereit­schafts­dienstes unter 116 117.

Selbst­ver­ständ­lich steht es Ihnen auch frei, einen Notarzt unter 112 hinzu­zu­ziehen, insofern der vermeint­liche Tod unerwartet einge­treten ist.

2

Festellung des Todes

Der Arzt stellt an Ort und Stelle eine Todes­be­schei­ni­gung aus. Diese verbleibt beim Verstor­benen. Verstirbt ein Mensch im Kranken­haus, so übernimmt die Melde­kette das Personal.

3

Melden Sie sich gerne rund um die Uhr bei uns.

Wir stehen auch an Sonn- und Feier­tagen, sowie in den Abend- Nacht­stunden mit einer Telefon­be­reit­schaft zur Verfügung.

4

Überführung

Wir überführen Verstor­bene an 365 Tagen im Jahr deutsch­land­weit in unser Bestat­tungs­haus. Im Institut angekommen, sorgen wir für eine kühle Zwischen­bet­tung in unserer hausei­genen Patho­logie. Bei Bedarf erledigen wir vorab die erste Waschung und hygie­ni­sche Versor­gung.

5

Trauergespräch

Im anschlie­ßenden Trauer­ge­spräch bespre­chen wir nun zeitnah nach der Überführung / Abholung alle weiteren Schritte bis hin zur Planung für die Zeit danach. Dabei bespre­chen wir, welche Forma­li­täten zu regeln sind und wie Sie an Sterbe­ur­kunden gelangen. Zudem beraten wir Sie zur gewünschten Beiset­zungsart.

Meine Empfehlung

„Sie können sowohl am Ort des Verster­bens als auch später in unserem Institut noch einmal in Ruhe Abschied nehmen. Es ist genügend Zeit vorhanden und nichts passiert im Hinter­grund ohne Ihr Wissen. Geben Sie sich also ausrei­chend Zeit für Ihre Gefühle und Gedanken.“

Uwe Wehle, Außen­dienst